Die Vaingolts Media Group GmbH (nachfolgend "Agentur") verpflichtet sich, die im Vertrag vereinbarten Leistungen gemäß den höchsten Standards der Branche und zur Zufriedenheit des Auftraggebers (nachfolgend "Kunde") zu erbringen. Das für diese Leistungen vereinbarte Honorar wird mit Vertragsschluss sofort fällig und ist vom Kunden im Voraus zu entrichten, sofern nicht individuell anders vereinbart. Um den Projektaufwand adäquat zu decken, behält sich die Agentur das Recht vor, angemessene Vorschüsse zu verlangen.
Zusätzliche Leistungen, die über den im Vertrag definierten Umfang hinausgehen, insbesondere solche, die das übliche Maß an Nebenleistungen und Barauslagen überschreiten (wie spezielle Botendienste, Versandkosten und Reisekosten), werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die Agentur verpflichtet sich, den Kunden über solche zusätzlichen Kosten rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.
Bei Erstellung eines Kostenvoranschlags durch die Agentur, der die voraussichtlichen Kosten für die Erbringung der vereinbarten Leistungen darlegt, wird eine Kostenüberschreitung um mehr als zehn Prozent dem Kunden umgehend mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von sieben Tagen nach dieser Mitteilung Widerspruch gegen die Kostenüberschreitung einzulegen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Überschreitung als genehmigt.
Sollten vereinbarte Leistungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zur Ausführung kommen, ist die Agentur berechtigt, eine angemessene Ausfallvergütung zu fordern. Diese bemisst sich nach dem bereits entstandenen Aufwand sowie den entgangenen Einnahmen. Mit der Zahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde keine Nutzungsrechte an bereits erbrachten Leistungen.
Für Managementleistungen im Rahmen des Gesamtprojekts berechnet die Agentur ein Honorar von zehn Prozent des vom Kunden bestätigten Gesamtbudgets, basierend auf einem transparenten OpenBook-Verfahren. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur keine direkten Verhandlungen mit Drittanbietern aufzunehmen, die von der Agentur im Rahmen des OpenBook-Verfahrens vorgestellt wurden. Ziel ist es, die Integrität und Transparenz der geschäftlichen Beziehungen zu wahren. Bei Zuwiderhandlung ist der Kunde verpflichtet, der Agentur den entgangenen Gewinn als Schadensersatz zu leisten.
Zahlungen für Vergütungen und sonstige Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sind, sofern nicht anders vereinbart, ab dem Fälligkeitstag zu leisten und ab diesem Datum mit einem Zinssatz von vier Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Der Kunde ist zur Zahlung des vereinbarten Honorars ohne jegliche Abzüge verpflichtet. Die Agentur behält sich das Recht vor, die Ausführung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Forderungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, alle weiteren Leistungen einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Schadenersatzansprüche entstehen.
Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber den Forderungen der Agentur ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur anerkannt sind.